Gut zu wissen

 
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Allgemeines


Als Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht.

Die Kosten pro Einheit (50 Minuten) betragen € 150.

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung leistet die Gesundheitskasse bei Inanspruchnahme einer/eines Klinischen PsychologIn einen Kostenzuschuss ab 1.1.2024; Anträge dafür können auch nachträglich ab diesem Zeitpunkt von den Klient*Innen eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist eine psychische Befindungsstörung und eine ärztliche Untersuchung, die spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung durchgeführt wurde. Die Höhe der Kostenzuschüsse für Einzelsitzungen sind: ÖGK € 33,70, SVS € 45,00, BVAEB € 46,60

Bei einer vorhandenen privaten Zusatzversicherung erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrem Versicherungsträger.

Ich bitte um Verständnis, dass Beratungen am Telefon oder per E-Mail aufgrund zeitlicher Ressourcen nur nach vorheriger Rücksprache mit mir möglich sind. Bestätigungen oder Beratungen am Telefon oder per Mail werden zu € 30/ je 10 Minuten in Rechnung gestellt.

Ich ersuche um Bezahlung des Honorars per Überweisung. Sie bekommen von mir nach Behandlungsende oder nach 3 Sitzungen eine Rechnung.

Terminabsagen sind bis zwei Tage vor vereinbartem Termin möglich, kurzfristige Absagen oder versäumte Termine werden ausnahmslos in Rechnung gestellt.

Ihr verlässliches und pünktliches Kommen und auch Verlassen der Praxis ist für mich auf Grund von Folgeterminen sehr wichtig.

Gegenüber Ämtern und Behörden, Institutionen oder anderen Personen verfasse ich keinerlei schriftliche Stellungnahmen oder Gutachten.

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!